Ansprechpartner Kreisentwicklung
Stabsstelle II - Kreisentwicklung
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Landratsamt Weilheim-Schongau
Stainhartstraße 9
82362 Weilheim i.OB
Unter dem Dach der „Kreisentwicklung“ finden sich viele Arbeitsbereiche und auch sogenannte „Querschnittsthemen“ wieder, die alle dem Ziel dienen, den Landkreis Weilheim-Schongau zukunftsfähig zu gestalten und ihn als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum weiter zu entwickeln.
Dabei wirken die einzelnen Arbeitsbereiche Problemfeldern entgegen, die insbesondere durch den demographischen Wandel hervorgerufen sind, und greifen gleichzeitig Entwicklungspotenziale auf. Stichworte dieses Themenspektrums sind beispielsweise ausgewogene Wirtschaftsstrukturen, Energiewende und Klimaschutz, Bildung,Ehrenamt, Tourismus, Gesundheit, Mobilität und ÖPNV.
Die Kreisentwicklung nimmt darüber hinaus integrative, verbindende und netzwerkbildende Aufgaben wahr. Regionalinitiativen und Verbände sowie Handlungsträger aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und weiteren Institutionen sind partnerschaftlich eingebunden. Die Kreisentwicklung ist Schnittstelle dieser Akteure und übernimmt Koordinierungsfunktionen.
Von besonderer Wichtigkeit ist auch die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Die Stärken und Vorzüge des Landkreises werden betont, das Standort- bzw. Landkreisprofil geschärft und eine positive Wahrnehmung und Image gebildet.
Im Rahmen des Fachkräfteportals Weilheim-Schongau.business stellen sich hier zahlreiche Arbeitgeber mit ihren Geschichten und Leistungen vor. Wer den Landkreis noch nicht kennt oder einfach besser kennenlernen möchte, findet hier spannende Infos aus den Bereichen Wirtschaft, Zukunft und Leben. Denn schließlich möchte man auch seine Freizeit in attraktivem Umfeld genießen – so wie hier im Landkreis Weilheim-Schongau. Einfach mal durchklicken!
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Investitionen in neue Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 Kilowatt zur effizienten energetischen Nutzung unter anderem von Holzhackschnitzeln und Holzpellets. Auch die Förderung von neuen Biomasseheizwerken zur Versorgung von Wärmenetzen in Kombination mit Abwärme oder Solarenergie ist möglich. Die novellierte Richtlinie zum Förderprogramm BioKlima ist Mitte März in Kraft getreten.
Wer ist antragsberechtigt:
Natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts,
Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)
Link: https://www.tfz.bayern.de/foerderung/biomasseheizwerke/index.php
Das bayerische Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ ergänzt das entsprechende Bundesprogramm. Bayern fördert zudem die Errichtung von E-Ladepunkten für Autos und E-Bikes im Rahmen des Programms "Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft".
Wer ist antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Kommunen, natürliche und juristische Personen.
Laufzeit Förderprogramm: 1. November 2021 bis 31. Dezember 2024
Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Förderaufrufen ausgereicht.
Links:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ladeinfrastruktur/
https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/32-2022/
Klimaanpassung Sofortprogramm Klimaanpassung
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat ein Sofortprogramm des BMUV für die Anpassung an den Klimawandel vorgestellt. Das Maßnahmenpaket dient dazu, erste Schritte und Maßnahmen schnell in die Praxis zu bringen. Damit will das Ministerium der Dringlichkeit der Klimaanpassung in einem ersten Schritt Rechnung tragen. Im Fokus des Programms steht die Unterstützung von Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Ausbildung von lokalen Expertinnen und Experten sowie die Sensibilisierung und Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern.
Ausgewählte Maßnahmen des Programms:
Wer ist antragsberechtigt:
Städte und Gemeinden
Link: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/steffi-lemke-praesentiertsofortprogramm-klimaanpassung
WIRTSCHAFT / DIGITALISIERUNG
Seit Beginn des Jahres 2022 fördern das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und der ESF Bayern im Rahmen der REACT-EU Förderung zwei Projekte für kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern, mit dem Ziel, diese bei der Digitalisierung zu unterstützen. Ausgangslage der Projekte bildet eine Analyse des Digitalen Reifegrades. Anschließend vermitteln Experten Wissen zu Grundlagen und technologischen Trends rund um das Thema Digitalisierung im Unternehmen. Darauf aufbauend soll für jedes teilnehmende Unternehmen eine individuelle Digitalstrategie konzipiert werden.
Die beiden Projekte bedienen dabei unterschiedliche Zielgruppen:
• Das Projekt „Digitalisierungsbasis 2.0 (Basics) richtet sich an Unternehmen, die beim Thema Digitalisierung noch am Anfang stehen. Das Projekt fokussiert vor allem auf die Vermittlung von Grundlagen, um die Digitalisierung im Unternehmen zu ermöglichen.
• Das Projekt „Digitalisierungspotenziale 2.0 (Potentials) richtet sich hingegen an Unternehmen, die bereits wichtige Grundlagen geschaffen und erste Schritte in Richtung Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder sogar dem Geschäftsmodell unternommen haben und nun mithilfe des im Projekt angebotenen Technologie-Trendradars weitere Chancen und Risiken der Digitalisierung erkennen und nutzen möchten.
Wer kann sich bewerben:
kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aus Bayern
Unternehmen aller Branchen aus ganz Bayern, die bei Digitalisierungsthemen noch (eher) am Anfang stehen
Laufzeit: Januar 2022 – Dezember 2023
Link: https://www.react-digital.de/